Das Bedürfnis, Kinder und Jugendliche in deren Entwicklung zu fördern und diese somit zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten also mündigen Bürgern zu erziehen, wird als Erziehungsauftrag bezeichnet. Dieser Auftrag richtet sich sowohl an die Erziehungsberechtigten wie beispielsweise die Eltern als auch an staatliche Institutionen wie die Schulen.
Abgeleitet wird der Erziehungsauftrag der Schulen aus dem Grundgesetz. Art. 7 Abs. 1 GG schreibt vor, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht.
Die Schulpflicht selbst wird vom Erziehungsauftrag abgeleitet. Diese, aus dem Erziehungsauftrag und somit aus dem Grundgesetz abgeleitete Schulpflicht, bindet den Schüler sehr eng an den Staat. Diese enge Bindung muss Berücksichtigung finden. Das Schulverhältnis muss einem Sonderstatusverhältnis entsprechen.
In Folge etlicher Streitigkeiten über das Sonderstatusverhältnis hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Schulen stets das elterliche Erziehungsrecht beachten müssen.
Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit der Schulen und der Eltern bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele vorgesehen und von großer Relevanz.
Neben dem Grundgesetz ist auch die jeweilige Landesverfassung bzw. das Landesrecht von Bedeutung.
Aus dem Erziehungsauftrag leiten sich einige wichtige Grundsätze ab, welche die Lehrpersonen den Schülern vermitteln sollen. Dies ist unter anderem, dass den Schülern die Würde des Menschen nahegebracht werden soll, um so die Bereitschaft von sozialem Handeln in den Schülern zu wecken. Zudem sollen der Respekt und die Achtung vor Mitmenschen, Tier und Natur, eine positive Gesinnung zur Demokratie, dem Grundgesetz, der Landesverfassung und der Freiheit vermittelt werden.
Die Persönlichkeitsentfaltung stellt einen wesentlichen Teil des Erziehungsauftrages der Schulen in Deutschland dar. Die Entwicklung der Persönlichkeitsentfaltung wird durch das Vermitteln von Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnissen und Werthaltungen gefördert.
Ein weiterer wichtiger Teil des Erziehungsauftrags der Schulen ist, dass die Schüler während eines Unterrichtens in Gruppen lernen und dadurch ihr eigenes Leben so zu gestalten lernen, dass sie am sozialen, kulturellen und politischen Geschehen teilnehmen können.
Als Grundpfeiler der Demokratie ist der Meinungsaustausch anzusehen, weshalb auch gelehrt wird, die eigene Meinung zu vertreten und gleichzeitig die Vorstellungen und Ideen des anderen zu respektieren.
Insgesamt ist festzuhalten, dass das Grundgesetz und die verschiedenen Landesgesetze den Erziehungsauftrag der Schulen sehr weit auslegen. Die Interpretation dieses Auftrages ist aufgrund der Gesetzgebungskompetenz der Länder im Bereich des Schulwesens von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Jedoch ist als Grundsatz die Unparteilichkeit der Lehrpersonen in der Schule vorgegeben. Die Schüler sollen nicht einseitig durch Lehrende manipuliert bzw. beeinflusst werden. Auch eine individuelle Förderung von besonders Begabten oder Schülern ohne deutsche Wurzel und Inklusionsschüler bei dem Erziehungsauftrag und somit im deutschen Schulsystem ist von großer Bedeutung.