Da Bildung und damit auch die Ausbildung von Lehramtsstudenten nach dem Grundgesetz im Kompetenzbereich der Länder liegt gibt es zwischen den Bundesländern einige Unterschiede während des Lehramtsstudiums und in dem anschließenden Referendariat. Die meisten Hochschulen haben mittlerweile auf ein Bachelor- und Masterstudiengangsystem umgestellt. Jedoch ist auch der Erwerb von zwei Staatsexamina in einigen Bundesländern noch erforderlich. Der Ausbildungszeitraum hängt maßgeblich von der Schulform ab, in welcher der Student zukünftig lehren möchte.
Nach dem vorwiegenden Bachelor und Mastersystem wird die Ausbildung in drei Blöcke unterteilt.
- Bachelorstudium
Die gewünschte Fächerkombination wird vor dem Studium gewählt. Im Studium werden dann neben Kenntnisse in diesen späteren Unterrichtsfächern auch Grundlagen in Pädagogik und Didaktik erlernt. Zudem müssen auch mehrere Schulpraktika abgelegt werden, in denen erste Berufserfahrung gesammelt wird. Nach einem erfolgreichen Abschluss des Studiums erwerben die Studenten eine Bachelor of Education.
- Masterstudium
Nach dem Bachelorstudium folgt das Masterstudium. In diesem werden Sachkenntnisse ausgebaut und vertieft. Zudem wird weiterhin an den Grundlagen im didaktischen und pädagogischen Bereich gearbeitet. Auch während des Masters müssen Praktika absolviert werden. Das Studium wird mit einem Master of Education beziehungsweise dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen.
- Referendariat
Nach dem Hochschulteil an den Universitäten folgt das Referendariat. Eine in der Regel zweijährige Weiterbildung an einer Schule muss erfolgen. Die genaue Dauer des Referendariats unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Im Referendariat werden von den angehenden Lehrkräften Unterrichtseinheiten übernommen. Um die Ausbildung der angehenden Lehrkräfte zu unterstützen, begleiten die Referendare eine Lehrkraft. Diese erfahrene Lehrkraft erteilt Tipps und gibt Ratschläge. Neben der Zeit in der Schule müssen Seminare zum Thema Didaktik besucht werden. Am Ende wird das Referendariat mit einer Prüfung abgeschlossen. Hierbei wird, soweit dieses System in dem jeweiligen Bundesland vorliegt, das zweite Staatsexamen erworben.
Neben dem Weg des Studiums gibt es aufgrund des hohen Bedarfs nach Lehrpersonal auch die Möglichkeiten eines Quereinstiegs. Mit einem abgeschlossenen Masterstudium in einem Fach, in dem Lehrermangel herrscht, kann der Hochschulteil in der Ausbildung zum Lehrer übersprungen werden. Neben dem Masterabschluss müssen weitere Sachkenntnisse in einem zweiten Fach nachgewiesen werden. Somit steigen Quereinsteiger im Referendariat, also dem praktischen Teil der Ausbildung, ein. Die genauen Voraussetzungen für Quereinsteiger regelt aber das jeweilige Bundesland.
Ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung zur Lehrkraft ist die pädagogische Freiheit.
Als pädagogische Freiheit wird der Ermessensspielraum eines vollausgebildeten Lehrers, den dieser für die Durchführung eines fachgerechten Unterrichts und der Weiterbildung der Schüler benötigt, bezeichnet. Die pädagogische Freiheit wir auch pädagogische Verantwortung genannt. Die Möglichkeiten der Begrenzung dieser Freiheit sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In einigen Bundesländern darf weder durch Rechts- noch durch Verwaltungsvorschriften oder Konferenzbeschlüsse diese unzumutbar eingeengt werden. In anderen Bundesländern hingegen wird das Lehrerrecht viel enger gefasst.
Standardisierte Leistungsüberprüfungen, die Verpflichtung auf vorgeschriebenen Unterricht sowie die zunehmende Technisierung stehen in einem Kontrast zu der Freiheit der Lehrkräfte, den Unterricht so zu gestalten, wie sie es als sinnvoll erachten.