Lehrpläne und Prüfungen

Lehrpläne beschreiben das Profil der jeweiligen Schulart und geben eine strukturierte Zusammenfassung von Inhalten, welche innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums von den Schülern im Rahmen einer schulischen Ausbildung erarbeitet und erlernt werden sollen.

Da in Deutschland Schulrecht Ländersache ist, entscheiden die Kultusministerien der einzelnen Bundesländer über Lerninhalte und Lernziele. Diese werden von Lehrplankommissionen der Länder entworfen und auf dem Verordnungsweg von den einzelnen Kultusministern verbindlich vorgeschrieben.

Inhalt eines Lehrplans sind in aller Regel die Lehrziele und eine Zusammenfassung der geforderten Lehrinhalte. In einigen Bundesländern stehen in dem Lehrplan auch die Art und Anzahl der Lernerfolgskontrollen, also der Klausuren oder Prüfungsleistungen. Häufig werden diese Anforderungen bezüglich der Prüfungen jedoch gesondert in sogenannten Prüfungsordnungen normiert. 

Anhand der Auflistungen von Prüfungen im Lehrplan bzw. in einer Prüfungsordnung ist zu erkennen, welchen Stellenwert diese haben. 

Infolge von Klausuren vergeben die Lehrer Noten. Anhand dieser Schulnoten geben Lehrkräfte ihre fachliche Einschätzung über die erbrachten Leistungen und die Fähigkeiten der Schüler ab. 

Die Noten sind neben der Grundlage für eine Versetzung auch in anderen Bereichen von Bedeutung. Diese anderen Bereiche können beispielsweise eine Versetzung auf das Gymnasium oder ein NC als Voraussetzung für Studien- oder Ausbildungsplätze sein. Neben diesen formellen Voraussetzungen haben Noten auch eine große Bedeutung für das Selbstwertgefühl und die persönliche Entwicklung von den Schülern.

Um dieser großen Bedeutung von Prüfungen und Noten gerecht zu werden, besteht die Möglichkeit, gegen eine Bewertung vorzugehen. 

Zunächst ist festzuhalten, dass Lehrern bei der Benotung ein Beurteilungsspielraum zusteht. 

Innerhalb eines Monats kann gegen eine schriftliche Bewertung Einspruch eingelegt werden. Ein solcher hätte jedoch nur Aussicht auf Erfolg, wenn dem Lehrer ein Verstoß gegen den Beurteilungsspielraum nachgewiesen werden kann. 

Dieser Verstoß kann sich aus mehreren Aspekten ergeben. 

  • Verfahrensfehler 

Zunächst könnte ein Einspruch Erfolg haben, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt. Das kann beispielsweise sein, wenn zu viele Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben wurden. 

  • Verstoß gegen allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe

Ein solcher verstoßen liegt vor, wenn beispielsweise vertretbare Antworten als falsch gewertet wurden.

  • Verletzung des Gebots der Sachlichkeit

Das Gebot der Sachlichkeit wird verletzt, sobald der Prüfer erkennbar herablassend oder ähnliches ist.

Ob ein Einspruch gegen eine Benotung Erfolg hat, ist vom Einzelfall abhängig und nicht pauschal zu beantworten.